1.Verhalten am Unfallort

Unfallstelle absichern! (Warnblinkanlage und Warndreieck)

Erste Hilfe leisten! (Notarztrufen!)

Falls erforderlich, Polizei verständigen! Bemühen Sie sich um Unfallzeugen! (Was haben diese gesehen?) Daten des Unfallgegners festhalten!

Fotografieren Sie den Unfallort!

Kein Schuldanerkenntnis abgeben! Nicht den Unfallort verlassen!

 
2. Angaben zum Unfallgegner

Name des Halters:
Anschrift:
Tel.:
Name des Fahrers:
Anschrift Tel.:
Kfz-Typ:
Pol. Kennzeichen
Kfz-Versicherung:
Vers.-Schein-Nr.:
Beschädigung am Kfz des Unfallgegners:

 
3.Angaben zum Unfallgeschehen

Unfallort:

Datum:

Uhrzeit:

Unfallschilderung:

Polizeibeamter:

Dienststelle:

Unfallzeugen (Name, Anschrift, Tel.)

 
4.Unfallskizze
.
 
5.Eigene Angaben

Name des Halters:

Anschrift:

Tel.:

Name des Fahrers:

Anschrift Tel.:

Kfz-Typ:

Pol. Kennzeichen:

Kfz-Versicherung:

Vers.-Schein-Nr.:

Beschädigung am Kfz:

 
6.Nach der Unfallaufnahme

Rufen Sie einen neutralen und unabhängigen Gutachter zur Beweissicherung.
Sichern Sie Ihre Ansprüche durch eine lückenlose Beweisaufnahme an Ihrem Fahrzeug. Auch bei unklarer Rechtslage kann eine Beweissicherung an Ihrem Fahrzeug den Schaden minimieren.
Unsere Sachverständigen sind neutral und überparteilich.
Durch ständige Aus- und Weiterbildung halten sich unsere Sachverständige auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und Technik.
• Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung - nach herrschender Rechtsprechung - das Honorar des Sachverständigen.
• Bei selbstverschuldetem Unfall mit Vollkaskoversicherung setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Versicherung in Verbindung und schlagen einen neutralen Sachverständigen vor.